Rürup Rente

Die Rürup Rente ist neben der Riester Rente eine Rentenform mit staatlicher Förderung. Sie ist vor allem für Selbstständige als Basis-Rente oder zusätzliche Rente interessant.

Rürup Rente – vor allem für Selbstständige interessant
Eingeführt wurde die Rürup Rente vor allem für Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherungsansprüche. Abgeschlossen werden kann sie als Fonds-Rentenversicherung, Fondssparplan oder als Rentenversicherung im klassischen Sinne. Die staatliche Förderung erfolgt nicht wie bei der Riester Rente über Zulagen, sondern über Steuervorteile. So werden für Ledige maximal 20000 Euro jährlich, für Ehepaare maximal 40000 Euro pro Jahr steuerlich begünstigt.

Die Vorteile einer Rürup Rente
Der Abschluss einer Rürup Rente bietet Selbstständigen einige Vorteile. So können 70 Prozent der Renteneinzahlungen bei der Steuer als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Alljährlich steigt der absetzbare Einzahlungsanteil um weitere 2 Prozent. Darüber hinaus bietet diese Art der Rente ein hohes Maß an Sicherheit, denn sie gilt als „Hartz IV sicher“ und ist weitgehend sicher bei einer Pfändung. Damit bleibt eine Rürup Rente Selbstständigen auch im Falle einer Pleite erhalten.

Eine Rürup Rente kann auch Nachteile haben
Eine Rürup Rente bringt während der Einzahlungsphase hohe Steuervorteile. Im Ruhestand, während der Auszahlungsphase, wird dieser Vorteil jedoch durch die Besteuerung der Rente wieder zunichte gemacht. Rentenempfänger, die vor 2010 in Rente gingen müssen 60 Prozent der Rente versteuern. Seitdem steigt der zu versteuernde Prozentsatz von Jahr zu Jahr des Rentenbeginns an. Wer ab 2040 in Rente gehen wird, muss die komplette Rente versteuern. Nachteilig können auch die strengen Regelungen bezüglich der Übertragbarkeit und Auszahlung der Rente sein. So kann eine Rürup Rente weder vererbt oder beliehen werden. Auch die Übertragung auf eine andere Person oder die Veräußerung der Police ist nicht möglich. Die Auszahlung muss zwingend als lebenslange Rente erfolgen und ist frühestens ab dem 60. Lebensjahr möglich.

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